Corona: Lockdown Nr. 2 – wie geht es weiter?
Die steigenden Infektionszahlen der vergangenen Wochen ließen es schon befürchten: Gestern haben Bund und Länder einen erneuten Teil-Lockdown beschlossen, der am Montag in Kraft tritt.
Das bedeutet wieder einmal – gerade für unsere Branche – drastische Einschnitte. Denn neben den strengen Kontaktbeschränkungen müssen vor allem Gastronomiebetriebe und Hotels in den sauren Apfel beißen und ihren Geschäftsbetrieb zurückfahren:
- Restaurants müssen schließen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung für den Verzehr zu Hause. Kantinen dürfen geöffnet bleiben.
- Hotels dürfen nur noch Geschäftsreisende beherbergen.
- Veranstaltungen, die ausschließlich der Unterhaltung und Freizeitgestaltung dienen, werden generell untersagt.
Vorerst bis Ende November …
Ein kleines Trostpflaster: Betriebe, die von den neuen Corona-Regeln besonders betroffen sind, bekommen große Teile ihres Umsatzausfalls ersetzt. Bei Firmen mit maximal 50 Mitarbeitern gleicht der Bund 75 Prozent aus, bei größeren wird nach EU-Beihilferecht entschieden.
Insgesamt kommen jedoch wieder einmal sehr harte Einschnitte auf uns zu, die in großen Teilen der Hotel- und Gastronomie-Branche auf Unverständnis stoßen. Es hagelt Kritik von vielen Seiten. Die Reaktionen reichen von „Das schießt über das Ziel hinaus“ über „weder geeignet noch erforderlich“ bis hin zu „unverhältnismäßig, existenzbedrohend und nicht zielführend“. Der Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) forderte die betroffenen Unternehmen gar zu rechtlichen Schritten auf. Über 80 Gastronomen und Partner aus der gesamten Gastro-Wertschöpfungskette haben sich bereits in einem offenen Brief an die Bundeskanzlerin gewandt und setzen sich gegen eine Schließung der Gastronomie ein.
Aber ob die Proteste Wirkung zeigen?
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Auch wir werden weiterhin berichten. Bis dahin: Bleiben Sie zuversichtlich und gesund!
Ihr Team von BUHL Personal